Ebenfalls fristgemäß reiche ich nach § 2 der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung die Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse, bei der ich zum Studienbeginn
als Mitglied oder Familienangehöriger versichert bin oder sein werde, ein.
Oder, wenn ich Mitglied einer privaten Krankenversicherung bin, den Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht (diese Befreiungsbescheinigung
wird nur durch gesetzliche Krankenkassen wie z. B. AOK, DAK, BEK, TK ausgestellt)