Hat der Programmanbieter ein Gutachten des 'SPIO-Juristenkommission' eingeholt und ist der Film oder Bildträger nachfolgend ordnungsgemäß mit einen Kennzeichen der 'SPIO-Juristenkommission' gekennzeichnet, setzen sich Programmanbieter und Handel keiner eigenen strafrechtlichen Verantwortung mehr aus