Sehr geehrte Frau Park,
wir bedauern sehr Ihnen mitteilen zu müssen, dass die von Ihnen vorgelegten Arbeiten (Mappe)
nicht den künstlerisch-gestalterischen Anforderungen unserer Hochschule entsprechen f§ 54
Abs. 4 Satz 1 HHG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 2a der Satzung der HfG zur Feststellung der
künstienschen Begabung vom 22.01.2002 (StAnzS 1316)).
Da jedoch die Aufnahmeprüfung aus drei Teilen besteht, haben Sie das Recht, an den folgen-
den Teilen der Prüfung teilzunehmen. Diese bestehen aus dem Anfertigen spezieller Arbeiten
und Lösungen vorgegebener Aufgaben unter Aufsicht und einer mündtich-praktischen Prüfung
bzw. eines Fachgesprächs.
Die Wahrscheinlichkeit, die Prüfung unter den eingangs beschriebenen Umständen zu bestehen,
ist erfahrungsgemäß gering. Sollten Sie sich dennoch entschließen, an der Prüfung (Termin;
25./26. Juni 2015, 9:00 Uhr) teilzunehmen, bitten wir Sie um Nachricht (Mail/Fax genügt) bis
spätestens
Freitag den 19. Juni 2015.