Es werden Informationspflichten für Unternehmen eingeführt. Kleine und mitt-
lere Unternehmen mit bis zu 15 Beschäftigten sind von den Meldepflichten
ausgenommen und werden nicht belastet. Geringfügige, nicht bezifferbare Auf-
wendungen entstehen für die Unternehmen durch den Prüfbericht, der der sach-
verständigen Person und der Antidiskriminierungsstelle nach detaillierter Prü-
fung zur Verfügung zu stellen ist.