§ 3 Arbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 15 Wochenstunden.
Die zeitliche Verteilung und der tägliche Arbeitsbeginn orientieren sich an den betrieblichen Erfordernissen.
[1] Der Arbeitgeber legt die Arbeitszeiten jeweils spätestens am Ende einer Woche für die darauf folgende Woche fest.