Sehr geehrte Frau Parl.,
nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung, die Sie am 26. und 27.05.2015 abgelegt haben, haben Sie den
Nachweis der künstlerischen Eignung für den von lhnen qewählten
stüdi'enilän g B.R;:in dstii ä | Däiiü n
nicht erbracht' Die von lhnen begehrte Zulassun g zum Studium ist ohne diesen Nachweis leider nicht
möglich.
Einzelne Prüfungsergebnisse können nicht mitqeteilt werden.
Rechtsbehelfsbeleh ru n g :
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift
bei der Folkwang Universität der Künste in 45239 Essen, Klemensborn 39. Widerspruch erhoben
werden.
Sollte die Frist des Widerspruches durch das Verschulden einer oder eines von lhnen Bevollmächtiqten
versäumt werden, wird lhnen deren oder dessen Verschulden zuqerechnet.