• ausländisches Sekundarschulabschlusszeugnis mit Notenübersicht,
• Nachweise über eine eventuell abgelegte Hochschulaufnahmeprüfung im Heimatland oder die „Feststellungsprüfung“ am Studienkolleg,
• Nachweise über Studienzeiten (Fächer- und Notenübersichten/Transcripts, Diplome etc.),
• Nachweis von Deutschkenntnissen
• evtl. aktuelle bzw. letzte Immatrikulationsbescheinigung (auch bei Deutschkursbesuch) mit Angabe der Fach- und Hochschulsemester der zuletzt besuchten Hochschule in Deutschland
• Bescheinigung der bestandenen Eignungsprüfung (in einfacher Kopie)