Ein Punkt ist mir noch eingefallen, den wir zur Vollständigkeit ergänzen sollten. Wir möchten noch erwähnen, dass es sich nicht um einen „Untermietvertrag“ handelt und deshalb auch der Rechtsweg ausgeschlossen ist. Dies dient nur der Klarstellung und der Absicherung gegenüber Dritten und ändert nichta an den Inhalten unserer Vereinbarung.