6. Der Verkäufer ist verpflichtet, Nabertherm hinsichtlich der zu liefernden Waren
von Rechtsansprüchen in- und ausländischer Dritter, die aus in- oder ausländischen
Patenten, Gebrauchsmustern, Urheber- oder sonstigen Rechten entstehen
können, freizustellen bzw. im Falle einer derartigen Inanspruchnahme durch
Dritte, den Nabertherm daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Dies umfasst
auch Prozesskosten, Schadensersatzleistungen sowie anfallende Umbau- und
Umkonstruktionsarbeiten.