Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber
1. Leistungsgruppe eins für Bewerberinnen und Bewerber ohne
Hochschulzugangsberechtigung:
Der Rang der Bewerberinnen und Bewerber bestimmt sich alleine durch das Ergebnis der
Aufnahmeprüfung. Die Bewertung der Aufnahmeprüfung für diesen Bewerberkreis muss
mindestens zu einer Gesamtpunktzahl von 80 bzw. der Note »gut« geführt haben.
2. Leistungsgruppe zwei für Bewerberinnen und Bewerber mit
Hochschulzugangsberechtigung: Dabei bestimmt sich der Rang der Bewerberinnen und
Bewerber nach einer Messzahl, die sich im Verhältnis 1:3 aus der Durchschnittsnote des für
den Hochschulzugang maßgeblichen Schulzeugnisses und dem Ergebnis der
Aufnahmeprüfung errechnet. Die Bewertung der Aufnahmeprüfung muss für diesen
Bewerberkreis mindestens zu einer Gesamtpunktzahl von 60 bzw. der Note »ausreichend«
geführt haben.
3. Auswahl nach Härtegesichtspunkten: Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Vordruck,
der Ihnen auf Wunsch nach bestandener Aufnahmeprüfung zugeschickt wird. Sollten Sie
weitere Fragen haben, rufen Sie uns bitte an.
4. Auswahl nach Wartezeit (gilt nicht für den Fachbereich Musik).
Halbjahre nach dem Bestehen der Aufnahmeprüfung: Hier werden nur Bewerberinnen und
Bewerber berücksichtigt, die ihre Hochschulzugangsberechtigung gemäß Leistungsgruppe
zwei vor längstens ein Jahr an der Hochschule für Künste Bremen erworben haben