mahnung
Sie werden ersucht zur Vermeidung von Einbringungsmaßnahmen den Rückstand von 10400 euro einzuzahlen bis spatestens datum 5.10.2015.
Der Ruckstandsbetrag umfasst die am Tag der Ausfertigung dieser Mahnung vollstreckbaren Abgabenschuldigkeiten.
Sollten Sie den Betrag inzwischen bereits eingezahlt haben, betrachten Sie bitte diese Mahnung als gegenstandslos.
Hinweis:
Bitte verwenden Sie IN ihrem eigenen interesse zur Einzahlung des eingemahnten Betrages unbedingt den beigelegten Zahlungsbeleg, da nur dadurch die ordnungsbemaße Verrechnung der Zahlung auf die den Gegenstand der Mahnung bildenden Abgabenschuldigkeiten gewahrleistet ist