ihre hochschulzugangsberechtigung konnte anhand der vorgelegten zeugnisse und nachweise leider noch nicht zweifelsfrei geklät werden. und wird derzeit noch durch das akademische auslandsamt geprüft. sollte dies zu dem ergebnis führen. dass die erforderliche hochschulzugangsberechtigung nicht vorliegt. erlischt die zulassung zur eignungsfeststellungsorüfung. wegen dieses sachverhaltes werden Sie zur eignungsfeststellungsprüfung nur unter vorbehalt zugelassen