(3) Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert, nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293). Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, sind dort vorhandene Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.
(4) Wer zu Fuß geht, darf Absperrungen, wie Stangen- oder Kettengeländer, nicht überschreiten. Absperrschranken (Zeichen 600) verbieten das Betreten der abgesperrten Straßenfläche.
(5) Gleisanlagen, die nicht zugleich dem sonstigen öffentlichen Straßenverkehr dienen, dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen betreten werden.
(3) 사람 발, 교차 하는로, 소통량에 따라 그리고, 실제로, 소통량 교차점 또는 접속점에만 경우, 빛 신호 설치 태그 내 또는 횡단보도 (표지판 293)에 신속 하 게 최단 경로에 여행의 방향에 걸쳐. 교차로 또는 접속점에, 항상 사용 기존 횡단보도 또는 마커 신호에서 차선을 초과 했습니다.(4) 사람 발, 장벽, 막대 또는 체인 난 간 등을 초과할 수 없습니다. 분리 장벽 (600 자)에서 차단 거리 지역을 입력을 금지 합니다.(5) trackage, 동시에 하지 않는 다른 공공도 봉사 하는이 목적을 위해 제공 하는 포인트에만 입력할 수 있습니다.
번역되고, 잠시 기다려주십시오..
