r Verkäufer für den Bauablauf beauftragt hat.
§ 17
Versicherungspflicht
17.1.
Der Verkäufer hat eine für die Bauerrichtung dieser Art übliche und für das Bauvolumen ausreichende gebündelte Bauwesenversicherung sowie Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. 17.2.
Der Verkäufer wird eine gleitende Neuwert-Feuerversicherung abschließen, die nach Bezugsfertigkeit auf den Käufer übergeht.
§ 18
Verwalter, Wohngeld
18.1.
Verwalter der Wohnanlage ist die
BFM Fasility Services GmbH, Sensberger Allee 10a, 14055 Berlin.
18.2.
Der Käufer erklärt sich mit der Bestellung des vorgenannten Verwalters einverstanden, tritt in den noch abzuschließenden Verwaltervertrag ein und erteilt dem Verwalter Vollmacht bisherigen Inhalts. 18.3.
Der Käufer verpflichtet sich gegenüber dem jeweiligen Verwalter, das monatlich im Voraus zu entrichtende Wohngeld an den Verwalter zu entrichten. 18.4.
Der Verwalter ist berechtigt, das Wohngeld im eigenen Namen einzuziehen und gegebenenfalls die Zwangsvollstreckung durchzuführen. Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen ist nicht zulässig, es sei denn, diese sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden.
r 건축 과정에 대 한 공급 업체 의뢰. § 17강제 보험 17.1입니다. 판매자는 정상과 번들 건축 보험 및 작성기 책임 보험의 볼륨에 대 한 적절 한를 완료 하려면이 종류의 건설에 대 한 하나입니다. 17.2입니다. 판매자는 구매자에 게 Bezugsfertigkeit를 살펴 슬라이딩 교체 화재 보험, 완료 됩니다. § 18관리자, 주택 혜택 18.1입니다. 주거 단지의 관리자 BFM Fasility 서비스 GmbH, 낫 버거 Allee 10a, 14055 베를린. 18.2입니다. 구매자는 상기 관리자의 임명에 동의 아직---결론 관리자 계약 및 부여 된 위임 지금까지 콘텐츠 관리자에서 발생 합니다. 18.3입니다. 구매자는 사전에 관리자에 게 매월 지불 될 주택 수당을 지불 하는 각 관리자에 동의 합니다. 18.4입니다. 관리자는 주택 수당 자신의 대 고, 적절 한, 실행 수행 수 있습니다. 그들은 인식 된 하지 않는 한 어떤 카운터 클레임으로 허용 되지 않습니다 또는 counterclaims.
번역되고, 잠시 기다려주십시오..
