o INTERNATIONALE BEWERBER_INNEN
legen bitte einen Nachweis über ihre Deutsch-
kenntisse (mindestens Stufe B1 gemäß dem
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für
Sprachen) bei, bei Antrag auf Zulassung im April
muss mind. die Bestätigung des Kurses B.2.2
(Freie Kunst) oder C1 (Design) vorliegen. Die
Eignungsprüfung wird ausschließlich in der deut-
schen Sprache abgenommen.