Kann ich auf die
Anrechnung
verzichten?
Was ist, wenn
ich gar keine
Leistungen
erbracht habe
oder die
Prüfungen noch
ausstehen?
Mein
Prüfungsamt
bestätigt mir
keine
angemeldeten
Prüfungen, was
mache ich jetzt?
Nein. Eine anrechenbare Studien- oder
Prüfungsleistung wird von „Amts wegen“
angerechnet. Lediglich bei unbenoteten
Leistungsnachweisen kann man auf die Anrechnung
verzichten. Verzichtet man nicht, wird das Fach mit
4,0 zur Anrechnung übernommen.
Ebenso nicht möglich ist ein Anrechnungsverzicht mit
der Absicht, das Studium „von vorn zu beginnen“ oder
mit dem Ziel einer etwaigen „Notenverbesserung“.
Ausnahme:
Im Ausland erbrachte Studien- oder
Prüfungsleistungen muss man sich nicht anrechnen
lassen.
Bitte beachten Sie, dass auch bei vermeintlich
„artfremden“ Studiengängen die Anrechnung von
Amts wegen erfolgt und somit alle benötigten
Unterlagen einzureichen sind.
Dann lassen Sie sich das bitte vom Prüfungsamt
bestätigten. Auch angemeldete Prüfungen lassen Sie
sich bitte bestätigen. In die Anrechnung können diese
jedoch erst einfließen, wenn Sie die Leistungen
erbracht haben und diese bestätigt worden sind.
Schreiben Sie Ihre angemeldeten Prüfungen auf und
reichen Sie die Stoffinhalte und den Umfang der
vergleichbaren Studienfächer ein. Der Notenspiegel
ist dann unverzüglich nachzureichen.