2. ein tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben über den bisherigen Ausbildungsgang,
3. Zeugnisse bzw. beglaubigte Abschriften,
4. bei ausländischen BewerberInnen der Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in
Wort und Schrift.
§ 8 Zulassungskommission
(1) Vorauswahl, Zugangsprüfung und die Entscheidung über den Zulassungsantrag obliegen der für die
Studienrichtung zuständigen Zulassungskommission.
(2) Die Zulassungskommissionen werden für jede Studienrichtung auf Vorschlag des zentralen
Prüfungsausschusses vom Akademischen Senat der Kunsthochschule Berlin Weißensee eingesetzt.
(3) Jede Zulassungskommission besteht aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern.
Die hauptamtlichen Professorinnen und Professoren müssen dabei die Mehrheit der Stimmen haben.
Ihr gehören an:
- zwei hauptberufliche Professorinnen bzw. Professoren,
- eine akademische Mitarbeiterin bzw. ein akademischer Mitarbeiter mit selbstständiger Lehrtätigkeit, steht
keine entsprechende akademische Mitarbeiterin bzw. kein entsprechender akademischer Mitarbeiter mit
selbstständiger Lehrtätigkeit zur Verfügung, gehört der Kommission eine weitere hauptberufliche Professorin
bzw. ein weiterer hauptberuflicher Professor an.
An den Sitzungen der Zulassungskommission nehmen zwei Studierende im zweiten Studienabschnitt mit
Rederecht teil. Sie werden vom Akademischen Senat auf Vorschlag des zentralen Prüfungsausschusses
bestimmt.
(4) Als Mitglieder werden hauptberufliche Professorinnen und Professoren sowie akademische
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Studiengangs mit Prüfungsberechtigung und des Fachgebiets künstlerische Grundlagen sowie des
Fachgebiets Theorie und Geschichte vom Akademischen Senat bestellt.
(5) Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre.
(6) Die Zulassungskommissionen wählen jeweils ihre Vorsitzende bzw. ihren Vorsitzenden aus dem Kreis der
ihnen zugehörigen hauptberuflichen Professorinnen und Professoren. Die Kommissionen entscheiden mit
einfacher Stimmenmehrheit. Stimmenthaltungen sind nicht zulässig.
(7) Die Entscheidungen der Zulassungskommission über das Ergebnis der Vorauswahl und der Zugangsprüfung
sowie über die Zulassung zum Studium bedürfen der Mehrheit ihrer Mitglieder. Sie sind nicht öffentlich.
(8) Die Entscheidung über die Zulassung wird der Bewerberin bzw. dem Bewerber schriftlich mitgeteilt, bei
Ablehnung mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung.
§ 9 Protokoll
(1) Über jede Bewerberin bzw. jeden Bewerber, die bzw. der an der Vorauswahl und an der Zugangsprüfung
teilnimmt, wird ein Prüfungsprotokoll angefertigt, das von der bzw. dem Vorsitzenden der
Zulassungskommission zu unterzeichnen ist.
(2) Die Namen aller an der Zulassungsentscheidung beteiligten Personen sind protokollarisch zu erfassen.
§10 Zulassungsvoraussetzungen für StudienbewerberInnen und -bewerber anderer Hochschulen und bei
Wechslerinnen und Wechslern des Studiengangs innerhalb der Kunsthochschule Berlin Weißensee
(1) Studienbewerberinnen und -bewerber, die bereits an anderen künstlerischen Hochschulen in gleichartigen
Studienrichtungen bzw. an einer künstlerischen Fachhochschule in gleichartigen Studienrichtungen
mindestens zwei Semester erfolgreich studiert haben, können unter Berücksichtigung ihrer bisher erbrachten
Studienleistungen zum Studium zugelassen werden, vorausgesetzt, sie erfüllen die Anforderungen nach § 2
2. 이전 직업 훈련에 대 한 세부 이력서3. 인증서 사본, 증명 또는4. 외국 후보자에 독일 언어의 충분 한 지식이의 증거에 대 한음성 및 서 면.제 8 조 인증 위원회(1) 사전 선택, 액세스 테스트와 승인에 대 한 응용 프로그램에 대 한 결정 여부는공부 방향 유능한 인가 위원회.(2) 승인 수수료는 각 연구는 중앙의 제안에 대 한감사 위원회의 아트 베를린 바이 센 제 학술 상원의 사용.(회원의 홀수 3) 인증 위원회에 의하여 이루어져 있다.전임 교수와 교수 투표의 대다수를가지고 있어야 합니다.에 속합니다.2 전임 교수 또는 교수,-학술 연구원 또는 독립적인 교육으로 교직원은아무 관련 학술 직원 또는 아무 적절 한 학술 직원사용 가능, 독립적인 교육 위원회 사이 더 전임 교수또는에 다른 전임 교수입니다.인증 위원회 회의 연구의 두 번째 기간에 두 학생을 받아일부 언론의 권리입니다. 중앙 검사 위원회의 제안에 학문적 인 상원에 의해 될 것입니다.확인 했습니다.(4) 회원으로는 전임 교수와 학자직원물론 예술적 기본과 권한 검사 뿐만 아니라지시의 사단 및 학문적 인 상원의 역사의 이론.(5) 회원의 임기는 2 년 이다.(6) 승인 위원회 선택 각각 그들의 대통령 또는 그들의 의장 지구에서그들의 전임 교수 그리고 교수입니다. 결정 하는 수수료간단한 대다수 투표의. 기권 허용 되지 않습니다.(7) 사전 선택 및 액세스 테스트의 결과의 인증 위원회의 결정뿐만 아니라 프로그램에 입학 그것의 일원의 대다수를 요구 한다. 공개 하지 않습니다.(8) 승인에 대 한 결정은 신청자 나 신청자에 서 면으로 전달거부 정당화 그리고 법률 매력입니다.§ 9 로그(1)에 각 후보자 또는 각 후보 명단 및 액세스 테스트참여 하 고, 있는 테스트 프로토콜 만들 수의 회장은서명 인증 위원회입니다.(2) 입학 결정에 관련 된 모든 사람의 이름이 기록 됩니다.제 10 입학 지원자에 대 한 및 다른 대학의 학생 들과바꾸어과 바꾸어 아트 베를린 바이 센 제 내 프로그램의(1) 지원자와 지원자, 유사한에 다른 대학에 이미 예술적필드 연구 또는 연구의 유사한 분야에서 예술 대학2 학기 공부를 성공적으로, 수, 그들의 이전 제공 된 계정에 복용승인, 연구, 요구 사항 § 2에서에서 언급 하는 제공 하는 코스
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