Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten.
Eine Möglichkeit besteht darin, dass Sie Ihre Stimmen einzeln an die von Ihnen bevorzugten Bewerberinnen oder Bewerber vergeben. Dabei müssen Sie nicht Ihr gesamtes Kontingent ausschöpfen; Stimmen, die nicht abgegeben worden sind, verfallen.
In der Endabrechnung zählt jede Personenstimme zugleich als Stimme für die Liste, auf der die Person kandidiert.