1. Sprachliche Voraussetzungen für die Zulassung zum Fachstudium
Fremdsprachige Bewerberinnen und Bewerber, die sich für einen deutschsprachigen Studiengang bewerben,
müssen vor Aufnahme des Fachstudiums den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erbringen.
Für die Einschreibung in das Fachstudium ist der Nachweis der „Deutschen Sprachprüfung für
den Hochschulzugang fremdsprachiger Studienbewerberinnen und Studienbewerber“ (DSH) mindestens
mit dem Ergebnis „DSH-2“ erforderlich. An anderen Hochschulen abgelegte DSH-Prüfungen werden nur
akzeptiert, wenn die jeweilige DSH-Prüfungsordnung bei der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) registriert
ist (http://www.hrk.de/mitglieder/arbeitsmaterialien/registrierung-von-dsh-pruefungsordnungen (siehe
unter „Registrierte DSH-Prüfungsordnungen“)
Voraussetzung für die Teilnahme an der DSH in Wuppertal ist die Zulassung zum Fachstudium der
Nachweis (Prüfungszeugnis) von Deutschkenntnissen mindestens auf dem Niveau der Stufe B2 des "Europäischen
Referenzrahmens für Sprachen" oder des "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF) mit
mindestens der Stufe 3 in allen Prüfungsteilen.
Die DSH wird zweimal im Jahr (März und September) angeboten. Für die Teilnahme wird von externen
Bewerberinnen und Bewerbern ein Beitrag in Höhe von 150,- € erhoben. Ausführliche Informationen finden
Sie unter: www.sli.uni-wuppertal.de/deutsch/dsh.html.
Vom Nachweis der DSH befreit sind Sie dann, wenn Sie das „Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz
Stufe II“, die „Zentrale Oberstufenprüfung“ (ZOP), des Großen oder Kleinen Sprachdiploms der GoetheInstitute
oder den TestDaF mit mindestens der Niveaustufe 4 in allen Prüfungsteilen.
Das Sprachlehrinstitut (SLI) der Bergischen Universität ist auch Testzentrum für den TestDaF. Der TestDaF
ist eine Alternative zur DSH und vor allem für diejenigen interessant, die noch keine Zulassung zum
Studium an der Bergischen Universität haben. Alles Wissenswerte zum TestDaF finden Sie im Internet
unter: www.testdaf.de oder direkt beim SLI unter www.sli.uni-wuppertal.de.