Archivierung/Dokumentation
10.1. Von dem geprüften Film wird eine Aufzeichnung bei der JK-Verwaltung hinterlegt.
10.2. Wird eine Bescheinigung gemäß Ziffer 6.1. bzw. 6.2. erst nach Überprüfung der
Änderungsvorschläge erteilt, wird auch die geänderte Fassung bei der JK-Verwaltung
hinterlegt.