4. Nabertherm hat die Lieferung innerhalb angemessener Frist auf etwaige Mängel
hin zu untersuchen und ggfs. gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Die Rüge ist
rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von zehn Werktagen, gerechnet ab
Wareneingang oder bei verborgenem Mängel ab Entdeckung, dem Verkäufer
zugeht.