Zulassungsordnung für den Diplomstudiengang Freie Kunst und das Meisterschüler_innenstudium mit den
Studienrichtungen Bildhauerei, Bühnen- und Kostümbild und Malerei
in der Fassung vom 3. Dezember 2014
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen für Studienbewerberinnen und -bewerber
§ 3 Zulassungsverfahren
§ 4 Anmeldung zur Teilnahme an der Vorauswahl und an der künstlerischen Zugangsprüfung
§ 5 Vorauswahl
§ 6 Zugangsprüfung
§ 7 Zulassungsantrag
§ 8 Zulassungskommission
§ 9 Protokoll
§10 Zulassungsvoraussetzungen für Studienbewerberinnen und -bewerber anderer Hochschulen
und bei Wechslerinnen und Wechslern des Studiengangs innerhalb der Kunsthochschule Berlin Weißensee
§11 Inkrafttreten
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Zulassungsordnung regelt den Zugang zum Studiengang Freie Kunst mit den Studienrichtungen
Bildhauerei, Bühnen- und Kostümbild und Malerei an der Kunsthochschule Berlin Weißensee.
(2) Die Zulassungsordnung regelt den Zugang von Studienbewerberinnen und -bewerbern,
Hochschulwechslerinnen und -wechslern und Wechslerinnen und Wechslern eines Studiengangs oder einer
Studienrichtung innerhalb der Kunsthochschule Berlin Weißensee.
(3) Auf der Grundlage dieser Ordnung können für einzelne Studienrichtungen weitere Regelungen getroffen
werden.
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen für Studienbewerberinnen und -bewerber
(1) Voraussetzungen für die Zulassung sind:
eine besondere künstlerische Begabung und ein Sekundarschulabschluss;
(2) bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse
in Wort und Schrift.
§ 3 Zulassungsverfahren
(1) Alle Bewerberinnen und Bewerber für den Studiengang Freie Kunst haben sich einem Zulassungsverfahren
zu unterziehen. Zweck des Verfahrens ist es, festzustellen, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die
erforderliche besondere künstlerische Begabung verfügt.
(2) Das Zulassungsverfahren hinsichtlich Vorauswahl und Zugangsprüfung findet in der Regel am Ende des
Wintersemesters für das nächste Wintersemester statt.
(3) Das Zulassungsverfahren besteht aus:
- Vorauswahl,
- Zugangsprüfung.