falls vorhanden: Nachweis über den bisherigen Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen z.B. Bescheinigungen von Sprachschulen im Original mit deutscher Übersetzung und jeweils 2 Kopien Seite 2 von 2 9. falls vorhanden: Bescheinigung des derzeitigen Arbeitgebers im Original mit deutscher Übersetzung und jeweils 2 Kopien